Das Reizwort in diesem Zusammenhang heißt: Cross-Border-Leasing.
Die BVG muss ca. 60 Millionen Euro an vergeigten Leasing-Verträgen abschreiben. Die BVG hat damit Geld ihrer Kunden (Fahrgelder) und Geld vom Berliner Senat „verspielt“. Eigentlich eine politische Frechheit. Doch bei der BVG kennt man auch sonst keine Schuld, wenn es sich um öffentliche Gelder handelt.
Was ist Cross-Border-Leasing?
Die BVG hat ihre 647 U-Bahnwagen und 511 Straßenbahnen an einen US-Investor vermietet (US-Trust). Die Mietdauer dieser Vermietung beträgt zwischen 12 und 30 Jahren. Der Investor hat im Gegenzug einen Untermietvertrag mit der BVG geschlossen, so dass diese quasi über den amerikanischen Investor ihre eigenen Züge wieder zurück gemietet hat.
Diese Scheininvestition bringt US-Trust sehr hohe steuerliche Vorteile in den USA, welche durch die Verrechnung der Haupt- und Untermieten teilweise wieder an die BVG weitergegeben wurden. Durch diesen Kniff wollte man bei der BVG durch die Vermietung mehr Geld einnehmen, als man für die eigene Investionen hätte aufbringen müssen. „Gesponsert“ wurde dieses Vorgehen durch die Einnahmen aus den Fahrkartenverkäufen und den Zuschüssen vom Land Berlin. Auch hatte der Berliner Senat prinzipiell diesem Cross-Border-Leasing zugestimmt.
Und dann hat es bumbs gemacht.
Durch die Krise auf dem Finanzmarkt kamen nun allerdings etliche Banken in eine Schieflage und somit geriet auch das Sicherungspaket für die Leasing-Verträge (ca. 150 Millionen Euro) in eine Notsituation. Es kam wie es kommen musste: das Sicherungspaket platzte und somit bleibt die BVG auf ca. der Hälfte des Sicherungspaketes sitzen. Abzüglich des erwartenden Gewinns bleiben somit immer noch Schulden von ca. 60 Millionen Euro. Und es ist wieder einmal so wie immer: das Geld ist nicht weg, es hat nur jemand anderer.
Die BVG-Kunden sind bei diesem Taschenspielertrick die unglücklichen Verlierer – ebenso wie das Land Berlin. Um die finanziellen Ausfälle abzusichern, werden wohl ein weiteres Mal die Fahrpreise angehoben werden müssen. Dieses Mal sind es eben nicht die gestiegenen Betriebskosten (Strom, Gehälter) sondern die Finanzierungstricks der BVG-Manager.
Der BVG-Kunde schaut in die Röhre.
Es ist eine absolute Frechheit, dass eine solche Finanzierung überhaupt vom Senat genehmigt wurde. Auch wenn man durch ein solches Leasing theoretisch(!) einen Gewinn hätte machen können, so sollte für ein (halb)-privates Unternehmen wie die BVG solche Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden. Denn schließlich hätte man das Geld auch in besseren Service oder gar in eine leichte Senkung der Fahrpreise investieren können. Nur gut, dass die BVG-Manager für diesen Schwachsinn nicht persönlich haften müssen. Vom BVG-Kunden hingegen kann man jedoch jederzeit erwarten, dass er solche Spielchen mitfinanziert.