Viele zahlen sie freiwillig, viele berappen den Betrag, weil sie zum Zahlen GEZwungen werden und wieder andere weigern sich schlicht, dem GEZ-Moloch sinnlos die Monatsbeiträge hinterher zu werfen.
Die GEZ und das ganze System Öffentlicher Rundfunk sehen sich zunehmendem Unmut aus der Bevölkerung gegenüber gestellt.
Die Gründe, welche für eine baldige Abschaffung der GEZ-Geldeintreiberei sprechen, sind offensichtlich:
- Der Verwaltungsapparat GEZ produziert jährlich Unsummen an Kosten. Und wofür? Dafür, dass kontrolliert wird, ob gezahlt wurde oder nicht. Der Irsinn dabei: eigentlich müssen alle zahlen. Die Ausnahmen sind bekannt.
Es wird schon länger darüber diskutiert, wieso nicht das Finanzamt aus jedem Haushalt einen Sockelbetrag „beschlagnahmt“. Da dem Finanzamt auch die Ausnahmefälle bekannt sind, wäre es hier ein leichtes, die Gelder einzuziehen. - Für eine Privatisierung spräche auch, dass die Verteilung der Ressourcen – sprich Gelder – nicht weiter unter staatlicher Kontrolle laufen würde. Dies mag zwar für regulatorische Eingriffe sinn- und wirkungsvoll sein. Für ein Unternehmen allerdings, und nichts anderes stellen die Radio- und Fernsehanstalten dar, ist eine freie Selbstbestimmung der Ein- und Ausgaben überlebensnotwendig. Jeder staatliche Eingriff behindert die Arbeit, verlangsamt die Reaktionsgeschwindigkeiten und beengt der unternehmerische Freiraum. Auf der einen Seite sollen die Öffentlich-Rechtlichen sich sparsam geben, auf der anderen Seite müssen sie sich beim Programm aber mit der Konkurrenz messen.
- Auf dem Fernsehmarkt herrscht eine ernst zu nehmende Konkurrenz. Die Sat1.Pro7-Medien AG steht im direkten Wettbewerb zur RTL-Group und diese beiden zusammen wiederum zur ARD und zum ZDF. Es stehen sich somit zwei völlig unterschiedliche Systeme in direkten Vergleich gegenüber; auf der einen Seite privat-wirtschaftlich geführte Medienkonzerne, auf der anderen Seite staatlich gelenkte und bezahlte Einrichtungen. Die Öffentlich-Rechtlichen müssen sich mit den Privaten messen, obwohl eine solche Gegenüberstellung eigentlich gar nicht möglich ist. Denn die ÖR sind in ihrem festen „Staatsvertrag“-Korsett gefangen. Um dennoch den Anschluss nicht zu verlieren, wurde dieser Staatsvertrag schon den öfteren erweitert oder in seinen Klauseln aufgeweicht. Mit dem ersten Rundfunkstaatsvertrag aus dem Jahre 1987 hat die jetzige Fassung nicht mehr viel gemein. Den ÖR-Sendern sind keine Gewinnmaximierungen erlaubt. Sie müssen mit dem Geld der GEZ haushalten können. Dennoch, um genügend Zuschauer zu bekommen und um ein ausgeglichenes Vollprogramm zu gewährleisten, müssen die knappen Gelder u.a. für die Bundesliga-Rechte (pro Jahr über 100 Mio. Euro) ausgegeben werden.
Eine Teilprivatisierung wäre der beste Weg für die Öffentlich-Rechtlichen-Sender.
Vom Finanzamt käme jährlich eine Fixsumme der eingezogenen Gebühren. Jegliche Ausnahmen würden wegfallen. Jeder müsste zahlen. Dafür aber auch nur ein einziges Mal. Technische Neuerungen (z.B. DVB-H) würden keine Gebührenerhöhung mit sich bringen. Denn eine Person kann zur selben Zeit nur eine einzige Information verfolgen. Die gegenwärtige Doppel- oder Dreifach-Abzocke der GEZ hätte somit ein Ende. Auch die GEZ als eigene Abrechnungsanstalt hätte damit ausgedient. Damit gäbe es auch 1100 Arbeitslose mehr. Doch dafür müsste nicht weiterhin die Allgemeinheit durch ihre Gebühren diese 1100 Mitarbeiter bezahlen.
Da die Sender teilprivatisiert wären, könnten sie die Entwicklung der neuen Medien entweder auslagern oder mit zusätzlicher Werbung finanzieren. Oder aber man führt für die neuen Medien eine Nutzungsgebühr ein. Wer mobil die Tagesschau schauen möchte, soll dies tun können; gegen ein Entgelt von 50 Cent – bezahlt per Kreditkarte. Wer auf diese kostenpflichtige Nutzung verzichten kann, dem bleibt immer noch das frei empfangbare Programm über TV und Internet.
Durch eine Teilprivatisierung hätten auch die Themen „überzogene Verträge“ und „Werbezeiten“ ein vorläufiges Ende. Wenn die ARD weiterhin viel Geld für die Bundesliga-Rechte (oder andere Veranstaltungen) ausgeben möchte, soll sie dies tun dürfen. Da die ÖR nach einer Privatisierung auch eine Gewinnmaximierung betreiben dürften, würden solche Verträge nicht weiter den Gemeinsinn und die Aufgabe der ÖR-Sender in Frage stellen.
Fernsehproduktionen könnten problemloser finanziert und organisiert werden. Endlich wäre ein direkter Wettbewerb mit anderen Sendern möglich. Dies könnte sowohl die Qualität als auch die Quantität verbessern. Eine großzügige Filmförderung durch den WDR oder den BR würde dann nicht mehr die Frage aufkommen lassen, ob die GEZ-Gelder noch sinnvoll verprasst werden. Was durch die Einnahmen der Finanzämter nicht abgedeckt werden könnte, müsste eben anders finanziert werden.
Eine Privatisierung birgt natürlich auch Risiken. So könnte man die unabhängige, journalistische Arbeit in Gefahr sehen, oder eine zunehmende Werbeflut als abschreckendes Gegenbeispiel aufzeigen. Doch es wird gern übersehen, dass die Öffentlich-Rechtlichen schon heute wie privatisierte Unternehmen handeln. Es gibt zig Subunternehmen, Arbeiten und Verträge werden ausgelagert und mit Werbung nimmt man schon heute knapp 700 Millionen Euro ein. Und das ZDF ist eh nur ein kostspieliges zweites Rad am Wagen – keine eigenen Radioprogramme, kein großes Korrespondentennetz und nur sehr kleine Landesstudios. Dafür aber eine riesige Anstalt, welche das öffentlich rechtliche Fernsehen in einer abgehangenen und wiedergekäuten Zweitfassung ausstrahlt.
Es ist also nur politisches Geplänkel, bei einer Privatisierung das Ende der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten an die Wand zu malen. Man könnte es eher als eine zweite Chance des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks sehen.