Am Freitagabend lief eine Folge der Sendung Wer-Wird-Millionär bei RTL. Als 500.000 Euro Frage wurde gestellt: „Welcher Tatbestand ist in Deutschland prinzipiell straffrei?“ Als Antwortmöglichkeiten wurden gegeben: Steuerhinterziehung, Gefängnisausbruch, Fahrerflucht, üble Nachrede. Die richtige Antwort ist der Gefängnisausbruch. Doch ist dies wirklich die einzig richtige Antwort?
Prinzipiell ist die Steuerhinterziehung ein strafbarer Tatbestand. In der Abgabenordnung (AO) steht unter anderem geschrieben:
§ 370 Steuerhinterziehung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Prinzipiell ist somit diese Antwortmöglichkeit bei der WWM-Frage falsch. Und der Zuschauer könnte den Eindruck bekommen, dass Steuerhinterziehung wirklich immer eine Straftat darstellt. Dem ist leider nicht so. Denn es lässt sich bei der Steuerhinterziehung auch eine Straffreiheit erreichen.
Als in den letzten Wochen die Nachricht von der Steuersünder-CD die Runde machte, griffen viele Steuersünder zur Selbstanzeige. In diesem Fall geht der Sünder straffrei aus. Der Steuerhinterzieher muss in diesem Fall nur die hinterzogenen Steuern samt Zinsen nachzahlen. Und dies ist das perfide am deutschen Steuersystem. Wer mit der Gefahr spielt, und meist tut man dies wenn es um viel Geld geht, der kann unter günstigen Umständen straffrei aus der Sache gehen. Wird man nicht erwischt, hat man jede Menge Steuern gespart. Kommt es zu einer möglichen Verfolgung, gibt man schnell eine Selbstanzeige beim Finanzamt auf, und kommt mit einem wahrlich blauen Auge davon. Dieses Strafkonstrukt lädt gerade dazu ein, im großen Stil Steuern zu hinterziehen.
Die Antwort beim WWM-Quiz ist daher prinzipiell nicht ganz korrekt. Denn im Idealfall – für den Steuersünder – ist auch die Steuerhinterziehung straffrei. Nur eben nicht prinzipiell – also grundsätzlich. Doch wer weiß bei der Masse an Steuerhinterziehungen so genau, ob die unerlaubte Ausnahme nicht doch eher die Regel ist.