Frei für Anlieger oder zur Fußpflege

In Deutschland gibt es eindeutig zu viele Verkehrszeichen. Ein perfektes Beispiel dürfte dieses hier sein.

Einfahrt verboten Schild mit Zusatzhinweis

Vorschriftszeichen „250 – Verbot für Fahrzeuge aller Art
mit zwei Zusatzhinweisen, wobei einer davon genauso verboten gehört, wie der ganze Schilderbaum selbst.

Bei der Fußpflege geht es übrigens nicht um die Besucher, denn sonst müsste es korrekt heißen: „Besucherverkehr frei bis Fußpflege“. Nein, es geht ganz ernsthaft um die Anlieger, welche an dem Weg bis zur Fußpflege wohnen oder arbeiten.

Und was ist eigentlich ein „landwirtschaftlicher Anliegerverkehr„?
Es gibt den Landwirtschaftlichen Verkehr, den Forstwirtschaftlichen Verkehr oder den Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr.

Bei diesem Straßenschild hat der bürokratische Amtsschimmel ganz besonders gewiehert.

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