In Deutschland ist so gut wie alles reguliert. Und mit speziellen Hinweisschildern oder Gesetzen regelt man auch Gefahrenstellen, Einbruchsschwerpunkte oder verbotene Orte. „Betreten der Baustelle verboten“ sagt ganz eindeutig, dass man keinen Fuß auf dieses Gelände setzen darf. Und im Normalfall hält sich jeder daran. Außer man ist dennoch neugierig, dann übersieht man solch ein Verbotsschild einfach. Das ist im Internet nicht viel anders.
Am 1. August trat die sogenannte Button-Lösung in Kraft. Diese besagt, dass Online-Shops oder schlichtweg Vertragsangebote mit einem speziellen Bestell-Button versehen sein müssen. Denn wird eine kostenpflichtige Leistung fällig – Warenbestellung, Abo oder auch eine einmalige Beratung – muss der Absende-Button zukünftig „Zahlungspflichtig bestellen“ heißen. Oder zumindest so in der Art, dass deutlich wird: wer hier klickt, muss auch bezahlen.
Wieso macht man solch einen technischen Spagat? Lange Zeit hatten Betrüger leichtes Spiel, in dem sie die Kosten in einem Begleittext versteckt hatten oder gar anfallende Kosten verschleiert haben. Ein leichtgläubiger Konsument hat die Formularfelder mit seinen persönlichen Daten gefüllt und dann auf den Button „Angebot anfordern“ (als Beispiel) geklickt. Wer das Kleingedruckte nicht genau gelesen hat, konnte der Meinung sein, ein kostenfreies Angebot anzufordern.
Wenig später kommt dann die erste Rechnung. Weigert man sich, den Betrag zu bezahlen, beruhten sich – bis dato – die Anbieter auf den abgeschlossenen Vertrag und die damit verbundenen Unkosten. Für zahlungsunwillige Konsumenten wird die zweite Stufe aktiviert: die kostenpflichtige Abmahnung. Dabei kommen zu den eh schon vorhandenen Kosten noch die Gebühren für die Abmahnung hinzu. Rechtsanwälte müssen schließlich auch von etwas leben.
Damit ist nun seit dem 1. August Schluss. Ein kostenpflichtiges Angebot muss nun auch über einen entsprechenden Kauf-Button verfügen. Ist dieser nicht vorhanden, kommt kein rechtmäßiger Kaufvertrag zu Stande. Und damit sind alle Probleme der Abo-, Kosten- und Abmahnfallen aus der Welt. So einfach kann die deutsche Gesetzgebung sein.
Fakt ist, dass Staatsanwalten nun leichter gegen solche Angebote vorgehen können. Doch sie werden durch ein simples Gesetz nicht aus dem Internet verschwinden. Es wäre auch nicht das erste Mal, dass den Kriminellen neue Mittel und Wege einfallen, wie man den unbedarften Internetnutzer übers Ohr hauen kann. Wie sagt bereits ein altes Sprichwort: die Dummen sterben nie aus.