Der Fall Mollath: im Irrtum für den Steuerzahler

Manche Entscheidungen der Justiz sind vergleichbar mit einem 20-Tonner, der irrtümlich in eine Sackgasse eingebogen ist und nun nicht mehr raus kommt. Falsch abgebogen ist die bayerische Justiz bei Gustl Mollath. Der Fall ist derart verfahren, dass ihn eigentlich nur noch ein Bundesgericht wieder gerade biegen kann. Seit über 10 Jahren wird über Herrn Mollath nun bereits geurteilt, oder sollte man besser sagen vertagt.

Das juristische Unglück nahm seinen Lauf im November 2002, als die damalige Noch-Ehefrau Mollaths ihren Mann bei der Polizei wegen Körperverletzung anzeigte. Ein Jahr später zeigt Herr Mollath seine Frau und Mitarbeiter einer Bank wegen Steuerhinterziehung an. Der juristische Irrlauf gewinnt an Fahrt.
Es werden über die Jahre diverse Urteile gesprochen, Revisionen beantragt, Gutachten erstellt, weitere Urteile gefällt, bis schlussendlich im August 2006 die Unterbringung in der Psychiatrie erfolgt. Dort sitzt Herr Mollath nun und wartet darauf, dass seine Verurteilung neu beurteilt wird.

Wie verworren der Fall ist, hatte unlängst der Kabarettist Erwin Pelzig in der Sendung „Neues aus der Anstalt“ gezeigt: Youtube-Video. Richter ignorieren Gutachten, Gutachter ignorieren Gegengutachten, selbst Politiker sind nicht unbeteiligt an der schmierigen Justiz-Posse. Das Grundproblem bleibt jedoch: ein Richter wird sich nie eine Fehlentscheidung eingestehen. Und so potenziert sich Fehlentscheidung zu fehlerhafter Rechtsprechung. Ob nun Herr Mollath noch für weitere Monate oder gar Jahre zu Unrecht in der Geschlossenen sitzen wird, scheint nicht einmal die bayerische Justizministerin Beate Merk zu interessieren.

Am Ende zahlt die Rechnung der Steuerzahler. Dies tut er in einem Rechtsstaat sowieso, da die Kosten von Justizia immer von der Allgemeinheit getragen werden. Dazu gehören auch mögliche Fehlentscheidungen. Doch im Fall Mollath geht es nicht nur um eine einzige Fehlentscheidung und ein Verfahren, welches offenbar kein Ende nehmen will. Hinzu kommen die Kosten der Unterbringung im Bezirkskrankenhaus für nunmehr sieben Jahre. Bei einer möglichen Neuauflage und einem möglichen Freispruch würde ihm theoretisch gar noch ein Entschädigung zustehen.

Die juristischen Kosten im Fall Mollath dürften bei weitem bereits die Grenze von einer Million Euro überschritten haben. Und dies alles nur, weil im Mai 2003 vielleicht die falsche Person angeklagt wurde.

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