Am nächsten Montag (9. Februar) hätte der nächste Demonstrationsumzug der LeGiDa stattfinden sollen. Die LeGiDa ist der etwas radikalere Ableger von der Dresdner PeGiDa. LeGiDa ist der ebenso braune Gesinningsmob wie bei all den anderen islamfeindlichen Kundgebungen und steht als Abkürzung für „Leipzig gegen die Islamisierung des Abendlandes„.
Nun jedoch gibt sich die Stadtverwaltung von Leipzig und das sächsische Innenministerium der kompletten Lächerlichkeit preis. Wegen akutem Personalmangel bei der Polizei müsse die Demonstration leider untersagt werden. Mit dieser fadenscheinigen Begründung will man offenbar verhindern, dass sich LeGiDa zu einer ernst zu nehmenden Bewegung entwickelt. Bei den vorherigen Umzügen in Leipzig kamen stets weitaus weniger Menschen als erwartet. Am 1. Februar waren es zuletzt nur 1500 Personen.
Man kann von LeGiDa, PeGiDa und all den anderen liberalen Naziaufmärschen halten was man möchte. Ob es sich um fremdenfeindliche Gesinnungen handelt, darf bei einer Demonstration nicht zur Debatte stehen. Jeder in Deutschland hat das Recht, sich zur freien Meinungsäußerung zu versammeln. Nennt sich Versammlungsfreiheit und ist im Grundgesetz, Artikel 8, Absatz 1 festgelegt. Nur wenn beispielsweise verfassungsfeindliche Symbole gezeigt oder Parolen geäußert werden, kann diese Versammlungsfreiheit per Gesetz eingeschränkt werden.
Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) äußerste sich wie folgt: „Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass in Sachsen offenbar Polizeinotstand herrscht und es nicht möglich ist, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten“. Herr Jung ist ein Armutszeugnis für einen demokratischen Rechtsstaat und sollte sich überlegen, ob er in anderen Fällen ebenso argumentieren würde.