Das Land Brandenburg unter Generalverdacht

Im Bundesland Brandenburg gelten in Zukunft eines der schärfsten Polizeigesetze der Bundesrepublik Deutschland.

Alles und jeden.
Die Koalitionsmehrheit aus SPD und CDU stimmte dem Gesetzentwurf zu. Folgende Kernpunkte werden demnach auf die Menschen in Brandenburg zukommen:
– Umfassende Video-Überwachung auf öffentlichen Plätzen und Straßen
– Verdachtsunabhängiges Abhören und Orten von Handys
– Fahndung nach Autokennzeichen – automatisiert und ebenfalls verdachtsunabhängig
– Präventive Wohnraumüberwachung

Das komplette Land steht somit unter Generalverdacht. Jeder der in Brandenburg, lebt, arbeitet oder einfach sich nur dort aufhält, ist ein potentieller Straftäter; so zumindest die Interpretation der neuen Polizeigesetze.

Alles Stasi oder was?
Vor mehr als 16 Jahren hatte man sich von solch rigiden Methoden befreit und diese verabschiedet. Nun kommen sie in kleinen „homöopathischen“ Dosen wieder zurück. Der Vorteil in der Ex-DDR war allerdings, dass man sich mit relativer Sicherheit denken konnte, dass man vom Staat und seinen Organen bespitzelt wurde. Heute geschieht dies alles diskret im Hintergrund; die Technik ist über die Jahre natürlich auch besser geworden.
Man fragt sich also, was das in Brandenburg werden soll. Der Auftrag der Polizei ist es nicht, verdachtsunabhängig Daten zu sammeln und Personen zu beschatten. Möchte man in Brandenburg einen eigenen Nachrichtendienst installieren? Oder plant man heimlich den Aufbau einer Art Stasi-II?

Letzte Ausfahrt Bundesverfassungsgericht.
Zuletzt war übrigens das Land Niedersachsen mit einem fast identischen Polizeigesetz gescheitert. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht den geplanten Änderungen einen Dämpfer verpasst. Hoffen wir darauf, dass es in Brandenburg gleichartig verläuft.

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