Ich bin auf 180. Die Postbank hat die Frechheit, mich permanent mit Werbepost zu zumüllen. Im Monatsrhythmus erhielt ich letztes Jahr „personalisierte“ Schreiben, in welchen mir irgendwelche tollen Konditionen angeboten wurden. Bei jedem Schreiben habe ich bei der Postbank angerufen und darum gebeten, diese Werbesendungen unverzüglich einzustellen.
Das Ganze gipfelte vor fast einem Jahr in einer Auseinandersetzung mit einem „Kundenbetreuer“ der Filiale X. Dieser bedauerte – natürlich – den Fall und gab als Bemerkung, dass er einen Sperrvermerk in meine Kundendatei setzen würde. Schon damals hatte ich angedroht, dass ich bei einem weiteren Werbeschreiben von einem Anwalt eine Unterlassungserklärung aufsetzen lassen werde. Danach war erst einmal Ruhe.
Jetzt, fast ein ganzes Jahr später, bekomme ich von einer anderen Filiale und von einer anderen „Kundenbetreuerin“ erneut solche Werbung. Hallo? Habe ich was verpasst? Man macht es sich bei der Postbank ganz einfach, in dem man den Kunden einfach zu einer anderen Filiale weiterschiebt, damit das Spiel von neuem beginnen kann.
Bei meiner „persönlichen Kundenbetreuerin Nr. 2“ angerufen, hat diese erst einmal – natürlich – den Fall bedauert. Da müsse irgend etwas schief gelaufen sein. Klar ist da was schief gelaufen. Und auch sie werde einen Vermerk in meine Kundendatei setzen, damit ich zukünftig keine Werbepost mehr erhalten würde.
Ich finde unser Rechtssystem echt klasse. Letzten Freitag habe ich Post von einer Rechtsanwältin erhalten, welche mir eine Unterlassungserklärung zugesendet hat, in der ich aufgefordert werde, unverzüglich einen Text aus meinem Blog zu löschen. Da hat man erst gar nicht den direkten Kontakt zu mir gesucht. Die Postbank hingegen kümmert sich offensichtlich gar nicht darum, was man denen androht. Da wird munter weiter Werbung versendet. Schlußendlich ist immer das Kundensystem schuld. Und so lange der doofe Kunde nur droht, kann es ja noch nicht so schlimm sein.
Update:
Nach einem Gespräch mit einem Rechtsanwalt hat sich bei mir leider etwas Ernüchterung eingestellt. Man kann als Privatperson kein Unternehmen anklagen, wenn man unverlangte Werbung per Post erhält. Das ist nicht nur ärgerlich sondern auch zutiefst realitätsfremd. Denn was man von der dieser Freiheit der Unternehmen hat, bekam ich gestern (11.11.2008) erneut per Post zu spüren. Die Postbank hat mir erneut – das selbe Werbeschreiben – per Brief zugesendet. Mittlerweile liegt mir sogar ein Schreiben aus der Münchner Konzernzentrale vor, in dem ich die Bestätigung für ein Werbeverbot erhalten habe. Dies scheint die einzelnen deutschlandweiten Filialen allerdings nicht weiter zu stören.
Als Privatperson bzw. als Kunde eines Unternehmens ist man relativ machtlos. Doch einen Trumpf habe ich noch. Sollte mir die Postbank noch ein weiteres Mal einen Werbebrief zusenden, werde ich die unmittelbare Löschung meiner Postbank-Konten beantragen. Auch wenn die Summe nicht exorbitant hoch ist, so liegt von mir bei der Postbank dennoch so viel Geld, dass der Verlust schmerzlich sein wird. Man muss wohl zu solch rabiaten Methoden greifen, damit die Unternehmen aufwachen.
Man kann sich natürlich vollkommen zu Recht fragen, ob es aus Sicht der Postbank klug ist, einen Kunden (oder potentiellen Kunden) nachhaltig zu vergrätzen. Wo ich mir allerdings nicht so sicher bin, ist die Frage, inwieweit man als Brief zugesandte Werbung hinnehmen muss. Meines Erachtens gibt es da keine Handhabe. Aber das wird ein Rechtsanwalt sicher wissen – den braucht es für Unterlassungserklärungen, einstweilige Verfügungen und ähnliches ja ohnehin.
Interessant ! Ich habe heute ebenfalls die Postbank schriftlich aufgefordert mir keine Werbung mehr zu schicken. Mal sehen, was daraus wird.
Werbesendungen per Post sind tatsächlich nicht per se verboten. Werbung per Email und Fax hingegen schon. Das hat folgenden Grund: Werbung wird grundsätzlich als legtimes Mittel einer Marktwirtschaft verstanden. Nur soll sie nicht inflationär stattfinden. Briefe kosten Geld. Sie kosten Porto, Papier, Umschläge und vor allem: Arbeit. Briefe wird ein Unternehmen also nur in dem Maße versenden, in dem es sich kostenmäßig lohnt. Eine natürliche Begrenzung also.
Und Briefe kosten den Empfänger nichts.
Anders verhält es sich bei Email und Fax. Deren Massenversand kostet den Versender kein Geld und kaum Mühe. Daher ist bei diesen Werbemitteln Tor und Tür für eine massenhafte Versendung ohne Sinn und Verstand geöffnet.
Gegen uverlangte Werbung mittels Telefax oder Email kann man sich tatsächlich effektiv wehren.
Und man sollte sich wehren. Wer den Versender abmahnt, wird mittelfristig von den in entsprechenden Kreisen kursierenden Adresslisten entfernt.
Denn eine Abmahnung kommt den Versender teuer zu stehen. Er trägt die Kosten des von dem Werbeempfänger eingeschalteten Anwaltes. Er muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wenn er ein Gerichtsverfahren vermeiden will, das ihn noch mehr Geld kosten würde.
Hat der Spam-Versender seine Adresslisten nicht im Griff (was nicht selten der Fall ist) und versendet er deshalb trotz strafbewehrter Unterlassungserklärung weiter Werbung an die Adresse des Abmahnenden, muss er eine erhebliche Vertragsstrafe an den Empfänger zahlen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind also vorhanden. Deshalb ist jedem zu raten, sich gegen unverlangte Spam-Werbung per Fax oder Email zur Wehr zu setzen.