Heute schon abGEZockt? Nicht? Dann wenden Sie sich doch mal an die GebührenEinzugsZentrale in Köln. Dort bekommen Sie sicherlich hilfreiche Tricks, wie man dem Bundesbürger und im Speziellen, den vielen Freiberuflern, Ärzten und Handwerkern legal das Geld aus der Tasche ziehen kann.
Unsere Regierung öffnete vor Jahren den Weg zu einer neuen und äußerst perfiden Einzugsermächtigung für die GEZ-Kralle: für jeden internetfähigen PC oder jedes Mobiltelefon mit Zugang zum Internet soll der volle GEZ-Beitrag von 17,03 Euro gezahlt werden. Begründung: die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten (ÖR) möchten ihre Angebote im Internet ausweiten – und dafür braucht man schließlich Geld.
Mit der Grundversorgung kann dies schon lange nicht mehr gerechtfertigt werden. Sicherlich ist zu erkennen, dass Menschen sich heutzutage nicht nur mehr über das Fernsehen mit Informationen versorgen. Daher ist der Grundgedanke der ÖR sicherlich nicht falsch. Die Rundfunkchefs wollen dabei allerdings nicht sehen, dass Internetbenutzer ihre ganz eigenen Informationsseiten haben; das Internet bietet hierzu eine schier endlose Auswahl. Wieso die ÖR gerade auf diesen Markt mit Vollgas auftreten möchten, kann nur mit Größenwahn oder Machteinfluss begründet werden.
Ohne Internet kommt heute kaum noch eine Branche aus. Die einen nutzen es, um darüber ihre Geschäfte abzuwicklen, die anderen nutzen es zum einfachen Datenaustausch, wieder andere müssen darüber ihre elektronische Steuererklärung an das Finanzamt versenden. Für viele ist somit ein Internetzugang zum (staatlichen) Zwang geworden.
Nun kommen die ÖR und nutzen gerade diesen Zwang zu ihren Gunsten. Sie betonen, dass überall dort wo ein internetfähiger PC steht, auch ihre Informationsangebote genutzt werden können. Haben Sie schon einmal eine Arzthelferin während der Arbeit im Internet surfen sehen? Oder dass ein Handwerker an seinem Büro-PC sich die letzte Tagesschau im Videostream anschaut? Wohl kaum. Der GEZ ist dies egal. Für sie zählt der Regierungsauftrag. Und dieser wird ab 2007 mit voller Macht ausgeübt.
Der Widerstandt wächst.
Viele Institutionen und Vereinigunen laufen derzeit Sturm gegen die neue Regelung. Sie argumentieren mit einer masslosen Bevormundung der Bürger. Wo endet die Grundversorgung und wo beginnt die Verbreitungswut der ÖR? Mittlerweile sind sich die Länderchefs einig, nur eine „kleine“ GEZ-Gebühr von 5,52 Euro einzuführen. An der eigentlichen Problematik ändert dies herzlich wenig.
Wieso gerade das Internet?
Man könnte überspitzt fragen, wann die erste öffentlich-rechtliche Zeitung mit GEZ-Zwang auf den Markt kommt. Ab wann müssen Plakataufsteller mit einer Rechnung von der GEZ rechnen? Wohl nie.
Das Internet hingegen kennt weder eine eigene Lobby noch gibt es hier klar abgegrenzte Informationsanbieter. Somit ist es für die ÖR und die GEZ ein leichtes, sich in diesen Markt zu drücken. Wo kein Richter, da kein Kläger.
Der Kampf geht weiter.
Die Landesregierungen wollen oder können von ihrem Kurs nicht abkommen. Somit bleibt es voerst bei der Einführung der GEZ-Gebühr für Internet-PCs. Die Verbände geben indes ebenfalls nicht auf. Schon kündigen sich die ersten Verweigerer an: „Die sollen mir mal zeigen, wie ich mit meinem Modem und Call-by-Internet die vielen Video- oder Audiostreams nutzen soll.“ Oder: „Mit meinem Linux kann ich die ganzen Windows-Formate gar nicht sehen. Muss ich nun trotzdem zahlen, auch wenn mein Betriebssystem es gar nicht kann?“
Die GEZ-Gebühr steht vor einem kompletten Paradigmenwechsel.
Die Landesregierungen müssen sich schnellstens einen neuen Weg für das Gebührenmodell überlegen, um nicht komplett das Vertrauen zu verlieren. Der Bundesbürger versteht es schon lange nicht mehr, wieso er für alle Empfangsmöglichkeiten und jegliche Geräte doppelt und dreifach zur Kasse gebeten wird.
Hinzu kommen technische Probleme, welche von der GEZ und den ÖR ausgeblendet werden:
- mit einer ISDN-Verbindung lassen sich Videostreams nur in Briefmarkengröße betrachten
- unter Linux fehlen die nötigen Abspielprogramme, um windows-kodierte Filme oder Radioprogramme abzurufen
- ein Server dient nicht zum Arbeiten, dennoch ist er ein „Empfänger“ im Internet
- wer keine Flatrate hat, zahlt trotzdem die GEZ-Gebühr