Bei Tankbetrug zahlt die Stadt den Schaden

Gerade eben habe ich etwas in einer Reportage gesehen, was mich mal wieder an unserem Rechtsystem zweifeln lässt. In der Reportage ging es um den Diebstahl von Benzin oder anders ausgedrückt um Tanksünder.

Der Reihe nach. Jährlich gehen den Tankstellenbetreibern deutschlandweit mehrere Hundertausend Euro Umsatz durch den Diebstahl von Benzin verloren. Zu einem kleinen Prozentsatz vergessen die Kunden schlichtweg zu zahlen. Zum überwiegenden Teil ist es allerdings Vorsatz. Vorfahren, Tank voll machen und dann schnell wieder weg ohne zu zahlen. Der Betreiber der Tankstelle bleibt dabei auf dem Schaden sitzen. Wer zahlt ihm den Diebstahl? Normalerweise würde man davon ausgehen, dass er wirklich das geklaute Benzin aus eigener Tasche zahlen muss; so wie eben bei jedem anderen Diebstahl. Möglich wäre auch noch, dass eine spezielle Versicherung den Schaden übernimmt. Doch für solche Fälle gibt es keine Policen.

Nun kommt das Unglaubliche. Erstattet der Tankstellenbetreiber Anzeige bei der Polizei, geht diese zur Staatsanwaltschaft sofern sich der Halter des Fahrzeuges nicht ermitteln lässt. Dies kommt immer dann vor, wenn die Benzin-Räuber die Autokennzeichen vorher abmontieren. Wo kein Halter ermittelt werden kann, wird das Verfahren zwangsweise wieder eingestellt.
Der Betreiber der Tankstelle kann nun mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft (zum eingestellten Verfahren) zur örtlichen Stadtkasse gehen und dort den Fall einreichen. Die Städte zahlen in solchen Fällen den kompletten Ausfall der Einnahmen.

Nochmals zusammengefasst: An einer Tankstelle klaut jemand Benzin. Da keine Nummernschilder sich am Fahrzeug befinden, kann kein Halter ermittelt werden und ein dazu eingeleitetes Verfahren wird wieder eingestellt. Damit der Betreiber der Tankstelle nun dennoch zu seinem Geld kommt, zahlen die Städte dies aus der Stadtkasse. Schlussendlich kommt der Steuerzahler für diesen entstandenen Schaden auf. Die Allgemeinheit zahlt beim Tanken für die Benzindiebe mit.

Bei keinem anderen Diebstahl einer Ware gibt es solch eine Regelung. Das größte Rätsel hierbei ist mir, mit welcher Rechtfertigung der Tankstellenbetreiber das Geld von Stadt bekommt. Was unterscheidet einen Tankbetrug vom Klau eines Ölkanisters? Man könnte den Betreibern der Tankstellen auch ungenügende Absicherung vorwerfen. Wenn schon so viel geklaut wird, wieso schützen die Betreiber ihre Zapfsäulen nicht besser gegen das unerlaubte Zapfen von Benzin? Aber wieso sollten sie auch. Solange sie auch noch beim letzten Bezindieb das Geld vn der Stadt zurück bekommen, wird es beim Easy-Tanken bzw. Easy-Klauen bleiben. Tankbetrug leicht gemacht.

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