Es klingt ein bisschen nach amerikanischen Zuständen. Heute, drei Tage nach der Abgeordnetenwahl, wurden in einer Mülltonne im Bezirk Lichtenberg mindestens 379 ungeöffnete Briefwahlumschläge gefunden. Die Kriminalpolizei ermittelt nun, ob ein Mitarbeiter des Bezirksamtes oder ein Bote die Wahlunterlagen weggeworfen hat.
Der Wahlamtsleiter hat sich bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu diesem Vorfall geäußert. Somit ist derzeit völlig unklar, was mit den nicht ausgezählten Wahlzetteln passiert. Es sind sechs von sieben Wahlkreise betroffen. Laut Bezirksbürgermeister Kopp hätten die nicht beachteten 379 Stimmen für das Ergebnis der Abgeordnetenwahl keinen Einfluss. Für die Wahl der Bezirksverordneten sieht dies schon anders aus. Hier könnte die eine oder andere Stimme das Ergebnis nachträglich beeinflussen.
Es liegt eine Straftat vor.
Man kann den Vorfall drehen und wenden wie man möchte. Es liegt eine Wahlstraftat vor nach § 89 Sicherung der Wahlunterlagen der Bundeswahlordnung. Darüber hinaus ist jeder berechtigt, Einspruch auf diese Wahl zu erheben. Darüber muss dann der Wahlausschuss beraten und entscheiden. Hoffentlich kommt es nicht zu einer „schmutzigen Wahl“, bei der die paar verloren gegangenen Wahlzettel als Nichtigkeit abgetan werden.