Google Autocomplete
Der Suchmaschinenbetreiber hatte eines Tages eine tolle Idee. Da man eh seit jeher die Eingaben und Klicks der Nutzer aufzeichnet und auswertet, wollte man daraus eine Funktion erstellen. Was viele suchen, könnte auch andere Suchende interessieren. Geboren war die Autocomplete-Funktion. Wer beispielsweise „die Nadel im“ beginnt zu tippen, sucht diese sicherlich im „Heuhaufen„, was Google prompt als erste Autovervollständigung anbietet.
Dies mag hilfreich sein, solange keine Persönlichkeitsrechte dabei verletzt werden. Jedoch genau für diesne Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun letzte Woche ein Grundsatzurteil dazu gefällt. Autocomplete ja, aber nur solange dabei nicht die Persönlichkeit einer Person erniedrigt wird; und natürlich erst, sobald Google selber davon erfährt. Geklagt hatte jemand, bei dessen Namen durch die Vervollständigung die Begriffe „Scientology“ und „Betrug“ auftauchten. Durch das Urteil ermutigt, sieht nun auch Bettina Wulff große Chancen auf Erfolg. Bei der Affäre um ihren damaligen Ehemann – und Staatspräsident a.D. – Christian Wulff, suchten sehr viele Google-Nutzer nach den ergänzenden Begriffen „Prostituierte“ und „Escort“, was dann allen anderen Suchenden angezeigt wurde.
Die Autocomplete-Funktion kann den eigenen Lücken im Gedächtnis auf die Sprünge helfen. Jedoch kann sie einen Google-Nutzer auch auf völlig neue Informationen stoßen, welche ihm zuvor völlig unbekannt waren. Was für den Nutzer ein Segen sein mag, ist für ein vermeintliches Opfer ein Fluch. Das Gericht hatte dadurch keine leichte Entscheidung zu fällen. Und die Richter taten gut daran, die Funktion nicht grundsätzlich in Frage zu stellen. Andernfalls müssten auch ähnliche Funktionen wie Kaufmpfehlungen in Onlineshops auf den Prüfstand gestellt werden. Oder auch die Freundesempfehlungen von sozialen Netzwerken.
Videos einbetten
Das WWW lebt von Verlinkungen, von Geschichten welche weiter erzählt werden, von Fotos die herum gereicht werden und von Videos welche die Runde machen. Wir machen uns in den seltensten Fällen Gedanken darüber, ob unsere Handlungen legitim sind. Bei Fotos hat es sich mittlerweile herum gesprochen, dass man kein Urheberrecht verletzten darf – auch nicht von abfotografierten Buletten, oder vom Fotografen der Buletten fotografiert. Ein Zwittermedium hingegen sind die eingebetteten Videos. Denn einerseits verlinkt man nur zum Originalvideo, andererseits macht man sich den Inhalt zu eigen, wenn er auf der eigenen Website gezeigt wird.
Im konkreten Fall sah die Klägerin ihr Urheberrecht verletzt, weil der Angeklagte ihr Youtube-Video auf seine Internetseite eingebettet hatte. Nicht nur dass das Video neben einer Konkurrentin platziert wurde. Offenbar wurde das Video bei Youtube auch ohne ihre Zustimmung veröffentlicht. Doch auch die Persönlichkeitsrechte können verletzt werden, wenn man fremde Videos in die eigene Seiten einbettet. Wann weiß man das schon so genau.
Dieses Urteil könnte für weitere unangenehme Entscheidungen sorgen. Denn das Einbinden von Videos, technisch „Framing“ genannt, wird bereits seit Jahren millionenfach genutzt. Ob im privaten Blog, in sozialen Netzwerken, in Foren, und so weiter. Die Folgen sind noch nicht abzusehen. Man müsste streng genommen, derzeit von dieser Praxis komplett abraten. Wer rechtlich auch Nummer sicher gehen möchte, sollte Videos nicht einbinden sondern nur mit einem gewöhnlichen Link einen Verweis zur Quelle geben.
Adblock-Hasser und Abblock-Nutzer
Ein Thema hat die Gemüter richtig gut erhitzt. Das Onlineportal golem.de hat zusammen mit Spiegel-Online, Süddeutsche.de, FAZ.net und Zeit-Online eine Kampagne gegen den Gebrauch von Adblockern gestartet. Besucher mit aktiviertem Werbe-Blocker erhalten beim Besuch dieser Seiten einen entsprechen Hinweis. Nach dem Motto: wir leben von der Werbung und wer Werbung deaktiviert, der schadet unserem Angebot. Um es kurz zu machen: die Aktion ging gründlich nach hinten los. Denn außer Spot und Hohn ernteten die beteiligten Portale wenig positive Zustimmung.
Die Nachrichtenportale haben sich selber auf den Pfad der kostenfreien Informationsdarbietung begeben. Klappt bei den privaten TV-Anstalten schließlich auch ganz passabel. Man schaltet Werbung und wirtschaftet mit den Einnahmen. Das Internet ist jedoch nicht das Fernsehen. Der Nutzer hat hier viel größere Einflussmöglichkeiten. In welcher Form er die Inhalte lesen möchte, wann er die Inhalte lesen möchte und vor allem mit wie viel Werbebannern er die Inhalte sehen möchte. Adblocker machen es möglich. Beim Fernsehen wäre es quasi analog die Vorspultaste.
Das Credo der allermeisten Adblock-Nutzer: man nutzt die Technik aus purer Verzweiflung. Entweder weil manche Seiten wegen der vielen Werbeeinblendungen unlesbar geworden sind oder um Tracking-Cookies zu verhindern. Darüber hinaus sehen die meisten Nutzer die Blocker als legitimes Mittel; frei nach dem Motto „ich lasse mich zum Betrachten von Werbung nicht zwingen“. Viele haben auch den Hinweis gebracht, dass die Verlage noch nie nach den Belangen und Wünschen ihrer Leser gefragt haben. Eventuell bleibt demnächst manche Internetseite für die nicht-zahlende Kundschaft dunkel. Denn man sollte „die Rechnung nie ohne den Wirt machen„. Doch die Verlage sollten immer ein anderes Sprichwort vor Augen haben: „der Kunde ist König.„