Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss (Piratenpartei, vorher SPD) steht im Verdacht, er habe auf seinem Rechner Kinderporno-Material gesammelt. Dies hat die Staatsanwaltschaft unlängst bestätigt. Der Abgeordnete Tauss weist diesen Vorwurf nicht von sich. Er verweist aber auf seinen dienstlichen Auftrag. Er wollte – laut Angaben aus dem Medien – einen KiPo-Ring auffliegen lassen. Dazu habe er in diesen Kreisen selber ermittelt und dazu entsprechendes Material gesammelt. Nur aus diesem Grund seien auf seinem PC und einem seiner Mobiltelefone belastbares KiPo-Material gefunden worden. Die Diskussion um ihn zieht sich mittlerweile durch das gesamte Internet. Auch bescherte dies der Piratenpartei eine große mediale Aufmerksamkeit.
Jörg Tauss war bis vor wenigen Wochen noch Mitglied der SPD. Nach den Veröffentlichen der Anschuldigungen gegen ihn wechselte er von der SPD zur Piratenpartei und bestreitet seit jeher, er habe – zum privaten Vergnügen – kinderpornografisches Material gesammelt. Im ging es – nach eigenen Aussagen – nur darum, in den Szene der Kinderpornographie einzudringen. Er wollte belastbares Material sammeln, um damit einen Ring von Pädophilen auffliegen zu lassen. Der Rechtsanwalt von Tauss bestätigte kürzlich diese Aussage. Tauss und sein Rechtsanwalt halten die (mögliche) Anklage der Staatsanwaltschaft für unbegründet und weisen die Vorwürfe aufs schärfste zurück, dass Tauss zum Privatgebrauch oder zum Handel entsprechendes KiPo-Material gesammelt hat.
Vielleicht liegt die Wahrheit irgendwo in der Mitte. Vielleicht ist Tauss wirklich unschuldig und wollte nur einen KiPo-Ring zerschlagen. Fraglich bleibt dabei dennoch die Art des Vorgehens. Der Handel und der Besitz von kinderpornografischen Materialen ist in Deutschland strafbar. Wieso Herr Tauss selbst zum Ermittler „mutiert“ ist, bleibt er der Presse und der Bevölkerung weiterhin schuldig.
Die Verfolgung krimineller Kreise und krimineller Handlungen ist nicht die Aufgabe von Privatpersonen – auch nicht die von Bundestagsabgeordneten. Herr Tauss genießt durch seine Arbeit in der Legislative zwar eine ausreichende Immunität, welche ihm weitergehende Rechte gegenüber Privatpersonen einräumt. Doch bei einem solch kritischen Thema wie der Kinderpornografie ist es keine gute Idee, die Immunität bis an seine Grenzen austesten zu wollen.
Für die Verfolgung von Straftaten ist im Normalfall die Executive (Polizei, ausführende Gewalt) zuständig. Der Executive ist die Arbeit zur Ermittlung und Verfolgung von Straftaten zu überlassen. Wenn nun wie in diesem Fall der Verdacht eines KiPo-Rings besteht, so ist umgehend die Polizei zu informieren, welche ihrerseits die entsprechenden Ermittlungen einleitet. Keinesfalls sollte man selbst zum Ermittler werden. Denn dies endet im schlimmsten Fall mit einer Anklage durch den Staatsanwalt. Herr Tauss darf diesen Leidensweg gerade am eigenen Leib erfahren. Dabei schützt ihn zur Zeit nur noch seine Immunität, wessen Aufhebung gerade im Immunitätsausschuss des Bundestages beraten wird. Erst nach einer Aufhebung darf ein Staatsanwalt Klage gegen die bestehenden Vorwürfe erheben.
Entweder ist Herr Tauss selten beschränkt und war sich nicht der Tragweite seiner Handlungen bewusst. Oder er wollte doch – aller offizieller Bekundungen – zum privaten Vergnügen kinderpornografisches Material sammeln. Den Beweis bzw. den entsprechenden Gegenbeweis ist er bis dato schuldig geblieben. Nach eigenen Aussagen hat er – als Abgeordneter – in der Kinderporno-Szene recherchiert. Dazu gab es aber angeblich nie einen entsprechenden dienstlichen Auftrag. Wie dieser auszusehen hat, ist eine weitere spannende Frage. Die Geschichte um Herrn Tauss bleibt spannend. Und solange keine Klarheit in dieser Angelegenheit besteht, werden auch weiterhin die Internetuser sich wilde Grabenkämpfe liefern.
> Wieso Herr Tauss selbst zum Ermittler “mutiert” ist, bleibt er der
> Presse und der Bevölkerung weiterhin schuldig.
Nein, das hat er auch begründet. IIRC hielt er angeblich die deutschen Ermittler für befangen (weil sie ihre Befugnisse erweitert haben wollen).
Ob man das glaubt ist wieder eine andere Frage. Ich bin da eher skeptisch distanziert. Da er dumm genug war keinen Notar o.ä. einzuschalten um sein Vorgehen zu kontrollieren und bestätigen lassen wird man es wohl auch nie sicher herausfinden können… Die eine Seite glaubt ihm also weiter, die andere nicht und vor Gericht wird er wohl (evtl. halbwegs milde) verurteilt werden.