Leistungsschutzrecht für qualitativen Journalismus

Auf der Veranstaltung „Zeitschriftentage“ des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sprach unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel von den neuen bzw. alten Herausforderungen der Printprodukte. Gegenüber der Internetangebote dürfe „die Qualität der Berichterstattung nicht unter die Räder kommen„. Laut ihrer Meinung soll die Politik dazu beitragen, „den Medien einen Rahmen zu geben, in dem die Meinungsfreiheit gedeihen kann„. Was steckt hinter diesen Aussagen? Wem sollen sie helfen und wer soll darunter leiden? Darüber spekuliert nicht nur die Blogger-Szene.

Laut der Meinung von Frau Merkel darf die „überhand nehmende Gratismentalität“ im Internet nicht dem wirtschaftlichen Erfolg einer vielfältigen Medienlandschaft im Weg stehen. Was meint sie nur mit der Gratismentalität? Sind damit die vielen News-Aggregatoren wie Google-News gemeint? Oder möchte sie damit den kommerziellen Verlagen den Rücken stärken? Ist jeder Blogger ein Teil der Gratismentalität? Ist es verwerflich, wenn man für Informationen kein Geld ausgibt? Informationen und Nachrichten sind Teil der Bildung. Und ich kann mich noch daran erinnern, dass es vor nicht all zu langer Zeit aus dem politischen Berlin geheißen hat: „Bildung darf nicht von der finanziellen Situation abhängen.“
Ich möchte hiermit nicht das Raubrittertum des Urheberrechts propagieren. Eine Nachricht sollte nicht im originalen Wortlaut weiterverbreitet werden dürfen, solange man nicht die Zustimmung des Verfassers bzw. Urhebers der Nachricht hat. Doch zum Zwecke des  Zitates oder für Beweisführungen sollte es auch weiterhin erlaubt sein, Teile einer Nachricht in einem eigenen Text weiter zu verarbeiten.

Der Kanzlerin geht es im Konkreten um den erweiterten Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Dabei hat Frau Merkel sowie der größte Teil der Verlage noch immer nicht ganz das Internet verstanden. Gerade die Texte von wirtschaftlich agierenden Verlagen enthalten so gut wie nie fremde Links, welche den Besucher weg vom eigenen Angebot führen. Es ist natürlich nicht im Sinne der Verlage, dass die Besucher das eigene Angebot verlassen. Schließlich lebt man von den Werbeeinnahmen bzw. von den Abogebühren. Doch das Internet funktioniert nun einmal grundsätzlich anders als ein herkömmliches Printerzeugnis wie eine Tageszeitung. Das Internet lebt von Querverlinkungen und Querverweisen. Was für einen Blogger zur täglichen Arbeit gehört, ist für die allteingesessenen Verlage ein absolutes Gräuel.

Was mich am allermeisten an den Aussagen von Frau Merkel stört, ist der Begriff des qualitativen Journalismus. Diese bananenartige Formulierung ist nichts weiter als ein Lippenbekenntnis einer überforderten Berufsgruppe. All zu oft kopieren gerade die professionell agierenden Journalisten ohne eigenständige Kontrolle irgendwelche Pressemeldungen. Schnell wird ein Text zusammen gefasst, ohne die Tatsachen zu überprüfen. Und ebenso schnell landen falsche oder zumindest nur im Ansatz richtige Behauptungen auf den Internetseiten der Verlagsangebote. Man kann sich von diesen Fehlern tagtäglich auf Bildblog selbst überzeugen. Bildblog sammelt die gravierendsten Schnitzer der journalistischen Elite und präsentiert sie der Öffentlichkeit.

Das Leistungsschutzrecht ist ein wunderbarer Papiertiger. Letztendlich möchte damit eine völlig überforderte Branche sich nur vor der eigenen Konkurrenz schützen. Diese stammt allerdings nicht aus den eigenen Reihen sondern ist vielmehr der eigene Konsument. Dieser Konkurrent war früher mal der beste Kunde, hat sich mit dem Internet aber selbst verwirklicht. Für die Verlagshäuser und ihren getreuen Politikern (oder anders herum) ist allerdings ein sich selbst verwirklichendes Volk das größte mediale Gift aller Zeiten. Denn wenn das Volk selbst zur Tastatur greift, multipliziert es nicht automatisch die Inhalte der großen Verlage. Da kann man sich eigentlich nur wünschen, dass immer mehr Verlage zum kostenpflichtigen Abo wechseln.

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