Mit der GEZ ins neue Jahr – für jeden

Wer war zuerst da?
Das Internet oder das Angebot im Internet der Öffentlich-Rechtlichen?

Ein leitender Angestellter der GEZ wird wie folgt zitiert:
Die technische Entwicklung sei nun mal so, dass man die Programme heute nicht mehr nur per Radio oder Fernsehen empfangen könne, sondern auch über internetfähige Computer und Multimedia-Handys.

Soweit ist an diesem Satz nichts auszusetzen. Bin ich aber nun der zur Zahlung genötigte Depp, weil es mittlerweile internetfähige PCs und MM-Handys gibt? Nein.
Die ÖR sind die Schuldigen. Sie schieben ganz bewusst ihre bestehenden Inhalte auch auf die neuen Empfangsgeräte; weit ab von jeglicher Notwendigkeit oder vom ehemaligen Sinn des Rundfunkstaatsvertrages.

Das Ganze ist ein riesiges Politikum, bei dem irgendjemand beweisen möchte, dass er genügend Macht hat.

Natürlich ist es wichtig, dass der Informations- und Bildungsauftrag der Öffentlich-Rechtlichen Sender erhalten bleibt. Ebenso ist richtig, dass die Gewohnheiten und Empfangsmöglichkeiten sich über die Jahre geändert haben. Früher gab es nun einmal nur Radio und Fernsehen. Der Grossteil der Jugend schaut heute aber nun einmal weniger fern s sitzt dafür länger vor dem PC. Dabei bleibt nicht aus, dass die Informationsquellen sich über die Jahre hin verlagern oder gar wechseln.

Es stellt sich hiermit die entscheidende Frage, ob die Öffentlich-Rechtlichen mit aller Macht die Bundesbürger in alle neuen Informationswege „verfolgen“ und dort ihre Inhalt aufdrängen müssen.

Bis dato war ich immer der Ansicht, dass wir in einem demokratischen Staat leben mit einer freien Meinungsbildung. Darunter verstehe ich auch die freie Wahl der mir zur Verfügung stehenden Informationsquellen.
In den Anfangsjahren unserer jungen Republik war der Rundfunkstaatsvertrag eine wichtige Säule der Bildung und der Demokratie. Mit der Öffnung der Sendefrequenzen und der Zulassung von privaten Inhaltsanbietern vollzog sich ein erster Wechsel. Die Menschen hatten plötzlich die freie Wahl, bei wem sie sich informieren wollten.
Mit der Schaffung des Internets kamen unzählig viele neue Informationsquellen hinzu. Viele davon sind zwar weder seriös noch hegen sie einen professionellen Anspruch. Doch viele der Internetquellen zielen auf spezielle Bereiche ab: der heise Verlag versorgt die IT-Branche, der Spiegel-Verlag spannt sein Angebot offener und dient dem allgemeinen Publikum, Wetter-Online dient ausschließlich der Beschaffung von Wetterprognosen und -daten.

Die Öffentlich-Rechtlichen sind der Überzeugung, in all diesen Ligen mitspielen zu müssen, weil sie einen entsprechenden Auftrag verfolgen. Nur, was macht die ÖR auf Spezialgebieten wie der IT oder dem Wetter besser als die darauf vorzugsweise erfahrenen Anbieter?

Viele Rundfunkräte und Intendanten der einzelnen Landessender üben sich derweil in Jammern.
Die Substanz des Angebotes sei bedroht, wenn noch mehr an den GEZ-Einnahmen gekürzt würde. Es darf an dieser Stelle allerdings die Frage erlaubt sein, ob das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen Sender überhaupt noch dem Grundsatz der Grundversorgung entspricht. Es gab zwar mal ein Rundfunkurteil aus dem Jahre 1987, welches dem Land Baden-Württemberg zusprach: Grundversorgung heißt nicht Minimalversorgung. Doch lässt sich aus diesem Urteil auch der Umkehrschluss ziehen: Grundversorgung heißt Maximalversorgung auf allen möglichen Wegen?

Das Jahr 2007 bringt die GEZ wieder näher an ihre Klientel heran.
Fasst jeder, der sich zwischenzeitlich von der GEZ freistellen lies, aus welchen Gründen auch immer, wird spätestens 2007 wieder oder eventuell erstmals zum genötigten Zahler. Ein internetfähiger PC steht – statistisch gesehen – in jeder zweiten Wohnung und auch ein Handy mit Zugang zum Internet dürfte mittlerweile zum Standard gehören. Und Selbständige zahlen künftig doppelt: einmal für die private und ein zweites Mal für die berufliche Nutzung.

Wieso keine Zugangssicherung?
Die elektronischen Medien bieten sich gerade zu dafür an. Nur wer seine GEZ-Beiträge gezahlt hat, darf im Internet die Informationsseiten der Öffentlich-Rechtlichen aufrufen – technische Möglichkeiten gibt es zuhauf. Doch dies entspricht nicht dem Willen der ÖR. Wieso? Beschleicht sie die Angst, keiner wolle sich die letzte Musikantenstadel-Sendung auf dem Handy anschauen? Oder für den Abruf der Wetterprognose extra auf wetter.zdf.de zu gehen?

Mit dieser Vermutung könnten die Öffentlich-Rechtlichen recht haben. Die Zielgruppe der ÖR liegt zwischen 55 und 60 Jahren; dies ist amtlich.
Die junge Generation findet somit bei den ÖR keine interessanten oder nur sehr begrenzt relevanten Angebote. Wo bleibt da der Grundversorgungsauftrag?

Please wait...

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.