Wirtschaftsminister Glos (CDU) hat fern ab der großen Berichterstattung eine Äußerung getätigt, welche enorme Sprengkraft in sich bürgt: Glos fordert, dass Hartz-IV-Empfänger für den Erhalt von sozialen Leistungen eine entsprechender Tätigkeit erbringen sollen. Übersetzt heißt dies, dass Bezieher von Hartz-IV für die Leistung arbeiten sollen.
In anderen Ländern ist diese Vorgehensweise schon Realität. So gibt es bspw. in den Niederlanden Pilotprojekte, bei welchen die Empfänger sozialer Leistungen sich an kommunalen Projekten beteiligen müssen. Mit diesem Verfahren sollen mehrere Ziele verfolgt werden:
- es soll damit ausgeschlossen werden, dass Arbeitslose nebenher schwarz arbeiten können und somit den Fiskus durch nicht registrierte Arbeit prellen können
- durch die Integration in den dritten Arbeitsmarkt werden die Personen wieder an eine tägliche Beschäftigung heran geführt
- nichts tun ist kontraproduktiv für die Psyche und beschleunigt den sozialen Abstieg
Herr Glos hat mit seiner Forderung nicht ganz unrecht. Natürlich muss im Einzelfall immer abgewägt werden, ob der Hartz-IV-Empfänger überhaupt arbeitsfähig ist. Sollte dies der Fall sein, wäre es mehr als vertretbar, wenn solche Personen sich an Gesellschaft und ihrem Umfeld beteiligen. Wer arbeitet, kann auch Anerkennung ernten und steigert damit sein eigenes Selbstwertgefühl. Wer hingegen nur zuhause auf dem Sofa auf das nächste Jobangebot wartet, verkümmert immer mehr in der eigenen Motivation. Dies ist ein gesellschaftliches Problem, welches sich durch ein solches Projekt – zumindest teilweise – beseitigen ließe.
Die Gegenstimmen zu diesem Vorhaben werden kommen. Schließlich ist es bequemer, nichts zu tun als für die soziale Grundsicherung auch noch arbeiten gehen zu sollen. Doch wohin bewegt sich ein Staat, wenn er Arbeitslosen und Verweigerern ohne Gegenleistung unkontrolliert über Jahre das Auskommen sichert? Der Grundgedanke der sozialen Grundsicherung ist richtig und wichtig. Doch ebenso wichtig ist es, keine Anreize dafür zu geben, für das Beziehen von Hartz-IV keine Gegenleistung zu erwarten. Es gibt viele Aufgaben in einer Kommune oder Stadt, welche durch die Mithilfe von Hartz-IV-Empfängern erledigt werden könnten. Dies reicht von der Parkpflege über die einfache Betreuung von Kindern oder Senioren bis hin zu Kontrollaufgaben des Ordnungsamtes.
Doch was nutzt ein unmotivierter Hartz-IV-Empfänger bei einer dieser Tätigkeiten, wenn dadurch die Qualität oder die Quantität der Leistung darunter leidet? Anfangs wird es zu den größten Problemen gehören, den Personen diese – quasi – unbezahlte Arbeit schmackhaft zu machen. Dabei wird es wenig nutzen, einfach mit dem juristischen Zeigefinger zu drohen. Nach dem Motto: wer sich nicht beteiligt, dem wird sein Arbeitslosengeld gekürzt.