Der EU haben es zu verdanken, dass Lebensmittel mit einer erweiterten Nährwerttabelle ausgestattet werden können. Die Nährwertkennzeichnung geschieht auf freiwilliger Basis, sofern für das Produkt nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben wie „Calcium ist gut für die Knochendichte“ geworben wird. Viele Hersteller gehen indes noch weiter und kennzeichnen ihre Produkte mit der sogenannten erweiterten Nährwertangabe, bei welcher eine Portion am Richtwert für die Tageszufuhr empfohlen wird. Dies wird auch GDA-Angabe (Guidelines Daily Amount) genannt.
Dass diese GDA-Angabe bei manchen Produkten dermaßen daneben ist, zeigt das Beispiel eines Bechers Schlagsahne; Inhalt 200 ml Sahne mit mindestens 30% Fettgehalt.
Die Nährwertangabe bezieht sich auf eine Portion von 30 g – also ein knappes Sechstel des gesamten Becherinhaltes. Diese 30 Gramm haben einen Nährwert von 88 kcal, was einer empfohlenen Tagesdosis von 4% entspricht. Wahnsinn. Was kann man mit 30 Gramm anstellen? Nicht viel. Wieso gibt man die Menge an Kilo-Kalorien nicht pro 100 Gramm an? Weil es dann unschöne 293 kcal wären?
Diese gesonderte Nährwertangabe ist so sinnfrei und überflüssig wie ein Sahnebecher mit 30 Gramm Inhalt – die neue Idealgröße für den Singlehaushalt und all jene, welche abnehmen möchten.
Was kommt als nächstes? Mineralwasser mit dem Hinweis „dieses Wasser enthält 0 kcal“? Oder Bratfett mit einer Nährwertangabe von „5 g enhalten 30 kcal, 2% der empfohlenen Tageszufuhr„? Der Verbraucher lässt sich ja bei solchen Angaben gern an der Nase herumführen. Schade nur, dass die geplante Nähwert-Ampel wieder begraben wurde.